Qualifikation und Fachtitel
Seit 2013 ist das neue Psychologieberufegesetz (PsyG) in Kraft, welches unter anderem die gesamtschweizerische Anerkennung der Psychotherapie regelt.
Der Fachtitel "Eidg. anerkannte/r Psychotherapeut/in" setzt nach abgeschlossenem Psychologiestudium (Uni oder Fachhochschule) eine mehrjährige postgraduale psychotherapeutische Zusatzausbildung in einer vom Bund akkreditierten Ausbildungsinstitution voraus. Dabei gelten strenge Kriterien, die neben theoretischem Fachwissen auch sehr viel praktische Erfahrung, Supervision und Selbsterfahrung einschliessen.
Die Zertifizierung der auf dieser Homepage aufgelisteten PsychotherapeutInnen erfolgte im Rahmen von Ausbildungsgängen der pcaSuisse (ehemals pca.acp). Das heutige Ausbildungsinstitut pcaInstitut führt in Zusammenarbeit mit der Universität Basel vom BAG akkreditierte Weiterbildungen zum "MAS of Advanced Studies in Personzentrierter Psychotherapie" durch (Ausführliches siehe Institutsseite).
In der Regel sind PsychotherapeutInnen auch einem der drei Berufsverbände (FSP, SBAP, ASP) angehörig, die durch ihre Fachtitel ebenfalls die Qualität der Ausbildungen garantieren:
"Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP"
"Psychotherapeutin/Psychotherapeut SBAP"
"Psychotherapeutin/Psychotherapeut ASP"
Zur Praxisführung bedarf es einer kantonalen Praxisbewilligung. Für die Krankenkassen-Zulassung (ab 7/2022) gelten zusätzliche Bedingungen.